AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines
§2 Angebote und Vertragsschluss
§3 Lieferung und Erfüllungsort
§4 Servicebeschreibung / Leistungsumfang
§5 Partnerverbindungen
§6 Urheber-, Nutzungs- und Reproduktionsrechte
§7 Zahlungsbedingungen
§8 Mängelrüge und Gewährleistung
§9 Datenschutz
§10 Eigentumsvorbehalt
§11 Haftungsklausel
§12 Schlussbestimmungen und Gerichtstand

§1 Allgemeines

1. Die Firma "tombits EDV Service und Unterweisungen Thomas Seichter" (nachfolgend Auftragnehmer genannt) erbringt Lieferungen Supportleistungen und Schulungsdienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese haben Gültigkeit für sämtliche Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart und vorgelegt werden. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der Schulungsdienste, Supportleistungen oder Lieferungen von Auftragnehmer (im folgenden Kunde genannt) gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Bedingungen von Vertragspartnern erkennt der Auftragnehmer nicht an, auch wenn Aufträge ausführt werden, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen.
2. Davon abweichende Bedingungen oder Regelungen und/oder Nebenabreden, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Nutzers oder Käufers, werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer diese schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsabschluß sowie für den Verzicht auf das Formerfordernis. Gegenbestätigungen des Nutzers oder Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-, Verkaufs-, Einkaufs-, Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
3. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen, Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen, mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde, insbesondere der Nutzer oder Käufer, den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Änderung oder Ergänzung wirksam. Widerspricht der Kunde, insbesondere der Nutzer oder Käufer fristgemäß, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

§2 Angebote und Vertragsschluss

1. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertragspartner ist grundsätzlich an Bestellungen gebunden. Zum wirksamen Vertragsabschluß ist die schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers erforderlich. Diese wird durch Lieferung und/oder Rechnungsstellung ersetzt.
2. Die Dienstleistungen und Produkte des Auftragnehmers werden fortentwickelt. Daraus resultierende geringfügige Abweichungen der gelieferten Produkte und Dienstleistungen gegenüber den bestellten Produkten oder Dienstleistungen sind zulässig, sofern sie die Einsetzbarkeit bzw. Verwendbarkeit beim Kunden nicht einschränken und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.
3. Gewichte, Maße, Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen, Abbildungen, Ausdrücke, und sonstige Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten, Flyern usw. sowie dem Kunden überlassene Unterlagen, sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN- und/oder sonstige Normen Bezug nehmen. Die Verwendung oder Teilverwendung der im oben bezeichneten Absatz genannten Leistungen bedarf auch bei Nicht-Vertragsabschluß der schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers.

§3 Lieferung und Erfüllungsort

1. Der Firmensitz des Auftragnehmers ist Erfüllungsort für den Auftragnehmer betreffende Verpflichtungen. Werden Dienstleistungen oder Ware ausgeliefert oder versendet, erfolgt dies auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners. Zugesagte Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich.
2. Der Vertragspartner kann Teillieferungen nicht zurückweisen, wenn eine Restlieferung noch erfolgt oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Falls der Auftragnehmer in Lieferverzug geraten, muss der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen einräumen bevor er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB Gebrauch macht.

§4 Servicebeschreibung / Leistungsumfang

1. Beschaffenheit und Umfang der Support- und Serviceleistungen werden individuell angepasst und vertraglich anhand der vom Kunden vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel festgelegt. Es erfolgt eine protokollarische Festlegung der zu erbringenden Leistungen und deren Umfang. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und zu bestätigen.
2. Erbringt Auftragnehmer entgeltfreie Dienstleistungen, können diese jederzeit nach Vorankündigung eingestellt oder kostenpflichtig gemacht werden. Dies gilt für persönliche oder telefonische Hilfestellung aber auch für sonstige Dienste. Soweit beim Kunden ein DV-Beauftragter vorhanden ist, muss dieser den Auftragnehmer bei der Erbringung der Serviceleistungen unterstützen. Ebenso stellt der Kunde alle für die Ausführung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
3. Der Kunde sichert dem Auftragnehmer zu, ihm vor Beginn der in Auftrag gegebenen Arbeiten sämtliche für die Durchführung notwendigen Unterlagen, Dokumentationen und Informationen zukommen zu lassen um eine reibungslose Auftragsabwicklung durch den Auftragnehmer zu gewährleisten. Missachtet der Kunde diese Informationspflichen gegenüber dem Kunden, oder sind die dem Auftragnehmer übermittelten Informationen fehlerhaft, so ist der Auftragnehmer berechtigt den erforderlichen Mehraufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.

§5 Partnerverbindungen

Sollte der Auftragnehmer Ware oder Produkte von Dritten anbieten ( Software, Bücher, Webhosting usw.) gelten über die eigenen AGBs hinaus die Lizenz- Konditions- und AGB-Bestimmungen des jeweiligen Herstellers oder Anbieters. Mit Entgegennahme der Dienstleistung, des Produktes, oder der Ware erkennt der Vertragspartner des Auftragnehmers deren Gültigkeit an und haftet bei Verstoß in voller Höhe für die daraus entstandenen Schäden und Verpflichtungen.

§6 Urheber-, Nutzungs- und Reproduktionsrechte

1. Der Auftragnehmer geht davon aus, dass bei allen ihm übergebenen Arbeiten dem Kunden die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Sollte sich zu irgendeinem Zeitpunkt das Gegenteil herausstellen, wird mit dem üblichen Honorar entsprechend der Preislisten des Auftragnehmers die Entfernung der betroffenen Inhalte berechnet.
2. Der Auftragnehmer lehnt jede Haftung, die bei Missachtung solcher Rechte entstehen, ab. Sollten Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, setzt der Auftragnehmer ebenfalls voraus, dass der Kunde das Einverständnis des Urhebers besitzt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, jedes fertig gestellte Produkt mit dem Copyright des Auftragnehmers zu versehen. Produkte, die vom Auftragnehmer hergestellt wurden, dürfen somit weder vom Kunden noch von Dritten kopiert, nachgedruckt oder in anderer Weise vervielfältigt werden, es sei denn, der Kunde holt zuvor das schriftliche Einverständnis des Auftragnehmers ein.
3. Der Auftragnehmer ist ausdrücklich ermächtigt, von allen in Auftrag gegebenen Arbeiten Muster für eigene Werbezwecke zu verwenden, zu veröffentlichen und zu verteilen.

§7 Zahlungsbedingungen

1. Gelieferte Produkte oder Leistungen etc. sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens 7 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist lediglich zulässig, wenn der Auftragnehmer die Gegenforderungen anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften oder Geschäftsverbindungen mit dem Auftragnehmer.
3. Sollte Zahlungsverzug eintreten, ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% bei Privatkunden bzw. 8% bei Geschäftskunden über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Weiterhin kann er auf Nachweis einen höheren Verzugsschaden geltend machen.
4. Sämtliche gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers und können nach setzen einer angemessen Frist vom Auftraggeber zurückgefordert werden.

§8 Mängelrüge und Gewährleistung

1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Mängelrügen durch Kaufleute. Im Übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu rügen. Andernfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche gemacht werden.
2. Die Gewährleistung des Auftragnehmers findet durch ganz oder teilweise kostenlose Nachbesserung bzw. eine Ersatzlieferung statt. Falls zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
3. Der Auftragnehmer kann nach Wahl verlangen, dass im Gewährleistungsfall das schadhafte Produkt bzw. die Dienstleistung oder Teile desselben zur Reparatur an den Auftragnehmer geschickt wird oder der Kunde das schadhafte Produkt bzw. die Dienstleistung zum Zwecke der Nachbesserung bereithält.
4. Sollte der Kunde Arbeiten Eingriffe oder Reparaturen ohne vorheriges schriftliche Einverständnis des Auftragnehmers vornehmen oder vornehmen lassen, erlischt die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers, es sei denn der Kunde weist nach, dass der Fehler in keiner Abhängigkeit zu den vorgenommenen Arbeiten steht.

§9 Datenschutz

1. Die Vertragspartner verpflichten sich über alle ihnen bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten stillschweigen zu wahren und alle Unterlagen, Daten und Informationen aus dem Geschäftsbereich des Vertragspartners, die sie im Rahmen der Vertragsabwicklung erhalten haben die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
2. Auftragnehmer ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten. Ferner verpflichtet sich Auftragnehmer keine persönlichen Daten des Kunden ohne seine Zustimmung an Dritte weiterzuleiten.
3. Werden im Rahmen des Vertragsverhältnisses Daten als Sicherungskopie bei Auftragnehmer kopiert und archiviert und evtl. über das Vertragsende hinaus aufbewahrt, so verpflichtet sich Auftragnehmer unveröffentlichte Daten vertraulich und gegenüber Dritten unzugänglich aufzubewahren.
4. Die Versendung von Daten, Unterlagen und Vorlagen gleich welcher Art in digitaler oder gedruckter Form bzw. auf Datenträgern, erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde hat durch vorhergehende Erstellung von Sicherheitskopien einem eventuellen Datenverlust vorzubeugen.
5. Die von Auftragnehmer benutzen Werkzeuge zur Abwehr von Viren oder zum Schutz durch Zugriffe unbefugter Dritter wird nach bestem Wissen und Gewissen mit aktueller Soft-ware durchgeführt. Eine Garantie für die Sicherheit kann von Auftragnehmer jedoch nicht übernommen werden.
6. Werden im Rahmen eines Auftrages arbeiten am Rechner (sowohl Hard- als auch Softwarearbeiten) und/oder an den Peripheriegeräten des Kunden übernommen, so verpflichtet sich der Kunde vor Arbeitsbeginn eine Sicherung der Datenbestände durch zu führen.

§10 Eigentumsvorbehalt

1. Die vom Auftragnehmer gelieferten Dienstleistungen, Produkte oder Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises sowie der Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware Eigentum des Auftragnehmers.
2. Wird Vorbehaltsdienstleistung, und/oder -Ware von einem Vertragspartner veräußert oder mit anderen Gegenständen verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsdienstleistung, und/oder -Ware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsdienstleistung, und/oder -Ware entspricht dem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Betrag zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10% der jedoch außer Ansatz bleibt, sowie ihm Rechte Dritter entgegenstehen.
3. Der Kunde des Auftragnehmers sind zu Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsdienstleistung, und/oder -Ware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt oder ermächtigt, dass die im zuvor bezeichneten Absatz beschriebenen Forderungen tatsächlich auf den Auftragnehmer übergehen. Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsdienstleistung, und/oder -Ware (insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung) sind die Vertragspartner des Auftragnehmers nicht berechtigt.
4. Der Auftragnehmer ermächtigt den Kunden, unter Vorbehalt des Widerrufes zur Einziehung der an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Kunde die Schuldner der an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen.
5. Übersteigt der Wert der an den Auftragnehmer eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10% so ist der Auftragnehmer insoweit zur Übertragung oder Freigabe nach Wahl des Vertragspartners verpflichtet.

§11 Haftungsklausel

1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die von ihm oder einem Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften.
2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für vom Auftragnemer nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden haftet der Auftragnehmer nicht.
3. Vorstehende Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz.

§12 Schlussbestimmungen und Gerichtstand

1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
2. Für alle etwaigen Rechtsstreitigkeiten gilt als Gerichtsstand Berlin.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Dies gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.